betriebsnotwendiges Kapital
- betriebsnotwendiges Kapital
betriebsnotwendiges Kapital,
das zur
Erfüllung des Sachziels eines Unternehmens benötigte
Kapital. Zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals wird das Gesamtvermögen (Anlage- und
Umlaufvermögen) um alle nicht betriebsnotwendigen Teile (z. B. Privatfahrzeuge)
vermindert. Das verbleibende betriebsnotwendige Vermögen, bewertet zu Tageswerten, wird um das Abzugskapital (im Betrieb zinsfrei vorhandenes
Fremdkapital, z. B. zinslose Kredite) gekürzt. Das betriebsnotwendige Kapital ist Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen.
Universal-Lexikon.
2012.
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